Schadenfreiheitsrabatt retten – Schadenrückkauf und Rabattschutz

Schadenfreiheitsrabatt retten

Bei der Autoversicherung wird unfallfreies Fahren durch einen Preisnachlass, den sogenannten Schadenfreiheistrabatt belohnt. Wenn der Versicherungsnehmer im abgelaufenen Jahr seiner Autoversicherung keinen Schaden gemeldet hat, steigt sein Schadenfreiheitsrabatt im folgenden Jahr. Dazu wird seine Schadenfreiheitsklasse eine Stufe angehoben. Je mehr Kalenderjahre Sie unfallfrei bleiben, desto günstiger wird demzufolge auch die Kfz Versicherung. Demgegenüber wird die Kfz Versicherung wieder teurer, falls der Versicherungsnehmer mit seinem Auto einen Unfall bauen sollte. Nachdem der Versicherte seiner Versicherung nämlich einen Schaden gemeldet, wird mit Beginn des neuen Versicherungsjahres seine SF Klasse zurückgestuft. Es gibt jedoch auch verschiedene Möglichkeiten nach einer Schadensmeldung den Schadenfreiheitsrabatt zu retten und eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu verhindern. Dazu gehören Schadenrückkauf und Rabattschutz. Nachfolgend erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie nach einem Schadensfall Ihre Schadenfreiheitsrabatt retten können.

Schadenfreiheitsrabatt retten durch Schadenrückkauf

Es ist natürlich ärgerlich für den Versicherungsnehmer, wenn seine Kfz-Versicherung nach einem Unfall durch den gesunkenen Schadenfreiheitsrabatt im Preis steigt. Eine Möglichkeit, die allen Versicherungskunden offen steht, um ihren Schadenfreiheistrabatt nach einem Unfall zu retten, ist der sogenannte Schadenrückkauf. Wenn Sie nach einem Schadensfall Ihre Schadenfreiheitsrabatt retten und eine Rückstufung der SF Klasse verhindern wollen, können Sie von Ihrem vertraglichen Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen. Bei einem Schadenrückkauf muss der Versicherungskunde seiner Kfz Versicherung nach erfolgter Schadensregulierung freiwillig die gesamte Schadenssumme erstatten. Letztlich zahlt der Versicherte den kompletten Schaden also aus eigener Tasche. Im Gegenzug wird die Autoversicherung dann darauf verzichten, die SF Klasse des Versicherungskunden im Folgejahr zurückzustufen.

Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?

Für den Versicherten, der einen Schaden verursacht hat, stellt sich natürlich die Frage, wann sich der finanzielle Aufwand für einen Schadenrückkauf lohnt, um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Allerdings lässt sich diese Frage leider nicht pauschal beantworten, da dies immer von mehreren verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören:

  • bisherige Schadenfreiheitsklasse
  • bisherige Versicherungsprämie
  • Schadenshöhe
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Der Versicherungskunde muss dabei genau kalkulieren, ob die Aufwendungen für den Schadenrückkauf geringer ausfallen als die Kosten infolge des Beitragsanstiegs durch die schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Nur dann würde sich der Schadenrückkauf finanziell für den Versicherten lohnen. Ob man im Einzelfall mittels Schadenrückkauf seinen Schadenfreiheitsrabatt retten sollte oder eher nicht, kann man von seiner Autoversicherung ausrechnen lassen. Die Entscheidung sollte gut durchdacht werden. Aber keine Sorge nach erfolgter Schadensregulierung hat der Versicherte immer noch sechs Monate Zeit, um von seinem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch zu machen und dadurch seine SF-Klasse zu retten.


Grundsätzlich sollten Sie aber immer zuerst Ihrer Kfz-Versicherung den Schaden melden und nicht sofort aus eigener Tasche den Schaden zahlen. Denn es droht sonst die Gefahr, dass die Folgekosten höher als erwartet ausfallen und Sie draufzahlen müssen.

Schadenfreiheitsklasse retten durch Rabattschutz

Eine weitere Möglichkeit seinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten und eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu verhindern ist der Rabattschutz. Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung der Kfz-Versicherer. Wenn ein Rabattschutz vertraglich vereinbart wurde, sorgt dieser dafür, dass der Versicherungskunde eine bestimmte Anzahl von Schäden frei hat, ohne dass die Schadensmeldung eine Rückstufung der SF-Klasse zur Folge hat. Die meisten Versicherer bieten den Rabattschutz aber erst ab SF Klasse 4 an. Achtung: Bei einem Versichererwechsel wird der Rabattschutz in der Regel nicht von dem neuen Versicherer anerkannt, so dass Sie in eine schlechtere SF Klasse rutschen können, wenn Sie zuvor Ihren Rabattschutz bei der alten Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen mussten.

Zu unterscheiden ist der Rabattschutz von dem sogenannten Rabattretter, den man heute nur noch in älteren Verträgen finden kann. Anders als der Rabattschutz hilft der Rabattretter nicht dabei, die Schadenfreiheitklasse bei einem Schaden vor einer Zurückstufung zu bewahren, sondern sorgt lediglich dafür, dass der Beitragssatz nach einem Schadensfall unverändert bleibt und nicht ansteigt.